Herzlich Willkommen beim Wahlblock Wesseln - WBW –
- unabhängig - überparteilich - bürgernah - gemeinsam aktiv für Wesseln
31.03.2024 | Der Wahlblock Wesseln wünscht ein frohes Osterfest |
09.10.2024 |
19:00 Uhr Gemeinschaftsraum Schulausschuss https://www.ahu.sitzung-online.de/public/TO010?SILFDNR=1001121 |
10.10.2024 |
19:00 Uhr Gemeinschaftsraum Bau- und Wegeausschuss
|
14.10.2024 |
19:00 Uhr Gemeinschaftsraum Ausschuss für Jugend, Senioren, Sport, Kultur und Soziales https://www.ahu.sitzung-online.de/public/TO010?SILFDNR=1001124 |
17.10.2024 |
19:00 Uhr Gemeinschaftsraum WBW Treffen |
22.10.2024 |
19:30 Uhr Gemeinschaftsraum Gemeindevertretung |
08.11.2024 |
19:30 Uhr Gemeinschaftsraum Bingoabend des WBW |
17.11.2024 |
11:00 Uhr Kreuzkirche Wesseln Gottesdienst zum Volkstrauertag anschließend Gedenken am Ehrenmal und gemeinsames Kaffeetrinken im Gemeinschaftsraum |
11.12.2024 |
19:30 Uhr Koll Weddingstedt Gemeindevertretung |
Weitere Termine finden Sie unter "Service". Tagesordnungen sind auf der Homepage des Amtes Heider Umland zu finden |
Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den AZV
Nach dem Landeswassergesetz trägt die Gemeinde die Pflicht zur
Abwasserbeseitigung. Die technische Betreuung der Wesselner
Pumpstationen und der Teichkläranlage hat die Gemeinde bereits vertraglich
an den Abwasserzweckverband Region Heide (AZV) übergeben. Die
Gemeinde Wesseln beabsichtigt, zum 01.01.2025 die derzeit sich in der
Zuständigkeit der Gemeinde befindende Abwasserbeseitigungspflicht auf den
Abwasserzweckverband Region Heide zu übertragen.
Am 05.07.2023 tagte der Grundschulträgerverband. Konrad Kaeding wurde als Grundschulträgerverbandsvorsteher wiedergewählt. Als erster Stellvertreter wurde Dirk Haalck gewählt. Der zweite Stellvertreter ist Kai Tange. Herzlichen Glückwunsch!
Nach Umzug der Feuerwehr wird das alte
Gerätehaus frei für eine andere Nutzung. Der Umbau des alten
Feuerwehrgerätehaus zu einem Mehrzweckgebäude (Dorfhaus) ist ein
Schlüsselprojekt des Ortsentwicklungskonzeptes (OEK). Die dafür
erforderlichen Umbaumaßnahmen und die Erweiterung des Gebäudes bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung und müssen von einem Architekten geplant, kalkuliert und ausgeschrieben werden. Da diese
Arbeiten erfahrungsgemäß auch viel Zeit in Anspruch nehmen, soll zügig mit den Planungen begonnen werden. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, die Architektin Silke Zanter mit Grundlagenermittlung
sowie der Vor- und Entwurfsplanung für den Umbau und die Erweiterung des alten
Feuerwehrgerätehauses zu beauftragen.
Bürgermeisterwahl
Unter der Leitung des dienstältesten Gemeindevertreters Dirk Wolfmeier wurde Konrad Kaeding (WBW) mit den Stimmen des Wahlblocks Wesseln (WBW) zum vierten Mal zum Bürgermeister der Gemeinde Wesseln
gewählt
und in sein Amt eingeführt.
Konrad Kaeding bedankte sich bei allen Wählerinnen und
Wählern für das sehr gute Wahlergebnis bei der
Kommunalwahl und für seine inzwischen vierte Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Wesseln.
Er wird sich den vielfältigen Aufgaben verantwortungsvoll widmen und sich für die Angelegenheiten des Dorfes einsetzen. Mit dem kürzlich entwickelten
Ortsentwicklungskonzept wurden gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Projekte entwickelt und formuliert, die es gilt anzugehen und umzusetzen.
Außerdem kommen mit der Ansiedlung von North Volt noch viele Anforderungen auf die Region zu, die mehr oder weniger auch Wesseln betreffen werden. In der Gemeindevertretung wünscht er sich eine
konstruktive Zusammenarbeit zum Wohl der Gemeinde
Der Wahlblock erhält 9 Sitze von 13 Sitzen im Gemeinderat.
Der Wahlblock dankt den Wählerinnen und Wählern für ihr
Vertrauen. Weitere Informationen siehe "Wahlergebnisse"
Ergebnisse der Kreiswahl:
CDU 320 Stimmen SPD 137 Stimmen Grüne 98 Stimmen FDP 60 Stimmen AFD 61 Stimmen Die Linke 13
Stimmen UWD 18 Stimmen WND 27 Stimmen DFN 5 Stimmen
B-Plan Nr. 18: Bau einer Kindertagestätte
Für den geplanten KiTa-Neubau des Zweckverbandes Kindertagesstätten
Heide-Umland an der Holstenstraße hat die Gemeindevertretung
einen Durchführungsvertrag beschlossen. Hierin werden
vertragliche Vereinbarungen zur Durchführung des Vorhabens
einschließlich Durchführungsfristen und Übernahme der Planungs- und
Erschließungskosten getroffen.
Für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 18 wurden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Aufstellung der 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Beschluss der Satzung
erreicht.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit dem B-Plan Nr. 18 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Die
Entwürfe werden jetzt öffentlich ausgelegt. Vorhabenträger ist der Zweckverband Kindertagesstätten Heide-Umland. Die Gemeinden Neuenkirchen, Ostrohe, Stelle-Wittenwurth, Weddingstedt,
Wesseln sowie die Stadt Heide sind die Verbandsmitglieder.
Landtagswahl 2022 in Wesseln
Wahlberechtigte 1157 Urnenwähler 569
Briefwähler 247 Wahlbeteiligung 70,7 %
Urnenwähler: Erststimmen Zweitstimmen
CDU 275 276
SPD 105 94
FDP 62 51
Grüne
62 68
AfD
25 33
Die Linke 15 6
SSW
22 23
Andere
6 6
Ungültig
7 2
Auftragsvergabe für Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Bauhof wurden im Mai alle
21 Gewerke bundesweit öffentlich ausgeschrieben. Die Submissionstermine
fanden Mitte Juni statt. Die Prüfung und Auswertung der Angebote erfolgte
durch das beauftragte Architekturbüro und das beauftragte Büro für technische
Gebäudeplanung. Für die einzelnen Gewerke gab es für das wirtschaftlichste
Angebot einen Vergabevorschlag. Obwohl die Angebote deutlich über die im
letzten Jahr kalkulierten Summen lagen, sah die Gemeindevertretung z.Z.
keine Alternative als die Maßnahme jetzt zu beauftragen. Der Bürgermeister
wurde ermächtigt, die Aufträge zu erteilen.
Für drei Gewerke wurde kein Angebot abgegeben. Für diese Gewerke werden
jetzt beschränkte Ausschreibungen bzw. freihändige Vergaben durchgeführt,
um Angebote zu erhalten. Der Bauzeitenplan sieht vor, dass Anfang August 2022
das Bauvorhaben beginnt.
Mehrgeneration-Wohnanlage im B-Plan 16 (Straße: Wesling Nr. 1)
Das Baugrundstück Nr. 1 hat die Gemeinde für Wohnbedarfe älterer Menschen und Wohnbedarfe junger Menschen mit zehn Wohneinheiten vorgesehen, die vermietet werden sollen. Im Rahmen
einer öffentlich ausgeschriebenen Konzeptvergabe haben sich zwei Investoren mit ihren Plänen beworben. Das Auswahlgremium hat die eingereichten Konzepte beurteilt und sich für das Vorhaben von
Familie Schlechter entschieden. Das Grundstück Nr. 1 wird jetzt an die Wesselner Familie Schlechter mit der Auflage verkauft, das eingereichte Konzept wie beschrieben umzusetzen.
Konzeptvergabe für ein Grundstück im B-Plan 16
Das Baugrundstück Nr. 1 im Bebauungsplan Nr. 16 ist von der Gemeinde für
die Wohnbedarfe älterer Menschen und für Wohnbedarfe junger Menschen,
als sogenannte „Starter-Wohnungen“ festgelegt worden. Die Gemeinde sieht
dort eine Mehrgenerationen-Wohnanlage vor. Auf diesem Grundstück dürfen
maximal 10 Wohneinheiten realisiert werden, die vermietet werden sollen. Die
Gemeinde möchte dieses Grundstück an einen Investor veräußern, der auf
dem Grundstück ein Bauvorhaben mit dieser Zielsetzung realisiert.
Im Rahmen einer Konzeptvergabe soll das Grundstück an denjenigen Bieter
vergeben werden, der das überzeugendste Gesamtkonzept vorlegt. Jede
Firma oder Person kann ein Konzept einreichen.
Damit ein geeigneter Investor gefunden werden kann, wird im Rahmen einer
Konzeptvergabe ein Aufruf zur Einreichung eines Konzeptes öffentlich
gemacht. Dieses Konzept muss die vorgegebenen Kriterien und
Rahmenbedingungen der Gemeinde berücksichtigen. Der Aufruf zur
Konzeptvergabe wird auf der Internetseite des Amtes KLG Heider Umland
veröffentlicht.
Zum Auswahlgremium gehören der Bürgermeister, seine beiden Stellvertreter, der Bauausschussvorsitzende sowie ein Vertreter der Verwaltung
und ein Vertreter der Entwicklungsagentur Heider Umland.
Auf dem Grundstück 1 des B-Planes 16 sieht die Gemeinde eine Mehrgenerationen-Wohnanlage vor.
Das Grundstück soll im Rahmen einer Konzeptvergabe an denjenigen Bieter vergeben werden,der das überzeugendste Gesamtkonzept vorlegt. Jede Firma oder Person kann ein Konzept bis zum 31.03.2022 einreichen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite des Amtes KLG Heider Umland online gestellt:
Neues Baugebiet in Wesseln!
Nach dem Neubaugebiet Bgm.-Lohmeier-Ring konnte die Gemeinde Wesseln für einige Zeit kein Bauland anbieten. Die Nachfrage nach Baugrundstücken blieb aber hoch. Deshalb wurde im Norden der Gemeinde („auf dem Wildpfahl“) eine Fläche angekauft zur Ausweisung als allgemeines Baugebiet. Die Gemeinde-vertretung hat dafür am 17. Oktober 2019 einhellig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschlossen.
Das künftige Baugebiet liegt östlich der Holstenstraße (Kreisstraße 57) und nördlich und westlich vom Brookweg.
Es handelt sich um die Flur mit der alten Bezeichnung „Dovenhahn“. Das ist plattdeutsch, wird „Doenhoen“ gesprochen und bedeutet so viel wie taubes, abgelagertes Holz. Dieser historische Flurname hängt sicherlich zusammen mit den sich nördlich anschließenden „Buschbeuten“, aus denen sich die Eigentümer in Wesseln mit Holz versorgten.
Auf der 1,8 Hektar großen Fläche könnten bis zu 21 Wohneinheiten entstehen, die Feinplanung ist aber noch nicht abgeschlossen. Ebenso kann noch kein Grundstückspreis genannt werden. Vorgesehen ist die Erschließung über eine Sackgasse von der Holstenstraße aus. Für Fußgänger soll vom Wendeplatz ein Durchgang zum Brookweg geschaffen werden. Ein weiterer Vorzug dieses Gebietes ist seine hohe Lage. Der besondere Clou aber wird die Nähe zum geplanten Kindergarten sein, der für die Anwohner fußläufig zu erreichen wäre. Grundschule und Bushaltestelle sind ebenfalls schnell erreichbar.
Wer am Kauf eines Baugrundstücks im B-Plangebiet 16 der Gemeinde Wesseln interessiert ist, kann sich ab sofort beim Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland, FB II - Bauen und Ortsent-wicklung - Kirchspielsweg 6, 25746 Heide, auf die Interessentenliste setzen lassen. Kriterien für die Vergabe der Bauplätze werden derzeit im Finanzausschuss der Gemeinde Wesseln erarbeitet.
Stadtbusverkehr in Wesseln ab 2020 deutlich verbessert
- 30 Minuten-Takt-
- Fahrten am Sonnabend-
- 6 Uhr Zug erreichen-
Der jetzige Vertrag für den Stadtbus-verkehr mit der Autokraft läuft zum 31.12.2019 aus. Die Stadt Heide sowie die Gemeinden Ostrohe und Wesseln schrieben zum 01.01.2020 den öffentlichen Nahverkehr mit einer Vertragslaufzeit von 6 Jahren mit folgenden Eckpunkten europaweit aus:
Gewinner der Ausschreibung ist die Fa. Vineta Verkehrsgesellschaft Kiel.
Das Ergebnis der Ausschreibung ergab allerdings, dass der jährliche Zuschuss der Kommunen um ca. das Fünffache(!) steigen würde.
Zur Kosteneinsparung hat die Stadt Heide daraufhin beschlossen, das Fahrplanangebot um 25% zu reduzieren, durch Wegfall der Fahrten am Sonntag und in den Abendstunden. Ohne die Fahrten in Heide, kann auch der Busverkehr in Wesseln und Ostrohe zu diesen Zeiten nicht stattfinden. Die Gemeindevertretungen mussten jetzt entscheiden, ob sie beim Stundentakt bleiben, oder zum Halbstundentakt überwechseln wollen. Aus Kostengründen hat die Ostroher Gemeindevertretung beschlossen, dass Ostrohe weiterhin nur im 60-Minutentakt bedient wird. Ostrohe hat mit jährlichen Kosten von ca. 19.900 Euro zu rechnen.
Die Gemeindevertretung Wesseln hat beschlossen, dass Wesseln im 30-Minutentakt bedient wird, wobei jedoch mehrheitlich entschieden wurde, dass jede 2. Fahrt an der Haltestelle Holstenstraße/Voßwurth beginnt bzw. endet, als Kompromiss zwischen Angebotsverbesserung und Kostenaufwand.
Im neuen Jahr fährt der erste Bus Montag bis Freitag ab Buswendeplatz um 05:29 Uhr und ist am Bahnhof um 05:44 Uhr, das ist besonders wichtig für unsere Pendler. Der Letzte Bus fährt ab Buswendeplatz um 19:29 Uhr. Der Bus wird ab 2020 auch am Sonnabend fahren.
Für dieses Fahrplanangebot muss die Gemeinde Wesseln ab 2020 ca. 30.600 Euro an die Fa. Vineta bezahlen, unter der Voraussetzung, dass sich die Bus-Tariferlöse so, wie geschätzt, einstellen. Im jetzigen Stadtbusvertrag bezahlt die Gemeinde jährlich ca. 12.300 Euro.
Öffentlicher Bücherschrank
Die Gemeindevertretung hat beschlossen einen öffentlichen Bücherschrank in einer ausgemusterten Telefonzelle einzurichten. Hier werden zukünftig Bücher kostenlos, ohne jegliche Formalitäten zum Tausch oder zur Mitnahme angeboten. Der Ausschuss für Jugend, Senioren, Sport, Kultur und Soziales favorisiert einen Standort neben dem Buswartehäuschen bei der Schule. Der öffentliche Bücherschrank wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 eröffnet
Feuerwehr/Bauhof Neubau
Am 11.11.2023 fand die offizielle Einweihung des neuen Kombigebäudes
Feuerwehrgerätehaus/Bauhof statt. Damit alle Bürgerinnen und Bürger den
Neubau besichtigen können, ist am 27. April 2024 ein „Tag der offenen Tür“
geplant.
Die ersten Entwürfe dafür wurden im Bauausschuss mit Feuerwehrführung und Bauhof Mitarbeiter diskutiert.
Im Dezember 2018 wurde der Bürgermeister beauftragt ein geeignetes Grundstück für ein Kombigebäude Feuerwehrgerätehaus/Bauhof zu suchen. Die Gemeindevertretung hat beschlossen den Bürgermeister zu ermächtigen, für ein Grundstück an der Holstenstraße einen notariellen Grundstückskaufvertrag mit dem Grundstückseigentümer zu schließen.
Die Gemeindevertretung Wesseln hat die Entwürfe des kombinierten Bauhof- und Feuerwehrgebäudes des Architektur- & Ingenieurbüros Aschinger und des
Büros Plan B -Technische Gebäudeplanung- GmbH beschlossen. Die
voraussichtlichen Kosten betragen 2.110.000 Euro.
Die Gemeindevertretung hat die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen. Darin wird der Änderungsbereich als Fläche für Gemeinbedarf
mit dem Entwicklungsziel Feuerwehr und Bauhof dargestellt. Dies entspricht
der vorgesehenen Nutzung des zeitgleich in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 17. Mit dem B-Plan Nr. 17 werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses für die örtliche Feuerwehr sowie eines gemeindlichen
Bauhofes geschaffen.
Der Beschluss des Bebauungsplans wird ortsüblich und im Internet unter der
Adresse www.amt-heider-umland.de bekannt gemacht. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes muss noch durch die Landesplanung genehmigt
werden.